Heizkostenverordnug

HeizkostenverordnungSchlussbemerkung

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Schlussbemerkung des hier kommentierenden Sachverständigen

Diese Ausarbeitung kann wegen der Vielfalt der unterschiedlichen Situationen im Immobilienbereich nicht vollständig sein. In Zweifelsfällen sollten Sie sich deshalb immer fachlichen Rat einholen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung zu einzelnen Themen nicht einheitlich ist.

Dennoch finden Sie Denkanstöße für alle Arten der umgelegten Heizkosten, um diese analog der vorstehenden Erläuterungen vielleicht selbst beurteilen zu können.

In jedem Fall können Sie die vorstehend gegebenen Hinweise nutzen, um der Nebenkostenproblematik, vor allem im gewerblichen Mietrecht, die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.

Insbesondere bei der Verhandlung neuer Mietverträge oder der Nachverhandlung bestehender kann Ihnen dieser Leitfaden helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Schlecht verhandelte und formulierte Mietverträge nutzen weder dem Vermieter, noch dem Mieter.

Ich weise aber ausdrücklich daraufhin, dass ich für eine Nutzung des Inhaltes dieser Informationen durch Dritte keine Verantwortung übernehmen kann, weil die Thematik mit dieser Broschüre nicht erschöpfend und nicht unter Bezugnahme auf Ihren speziellen Fall behandelt werden konnte.

Wollen Sie zu einzelnen Themen eine verbindliche Auskunft wollen, können Sie oder Dritte den Sachverständigen im Rahmen seiner Gutachter- und Sachverständigentätigkeit beauftragen.

Dies selbstverständlich auch als Schlichtungsgutachter § 317 BGB, Einzelschiedsrichter §§ 1025 bis 1066 ZPO, Moderator und Berater.

Kontakt

Adolf Krohn
Baurevisor & Sachverständiger seit 1984
Mitglied im D-M-T Deutschen Mietgerichtstag e.V. seit 2002
54649 Waxweiler, Auf Staudigt 2 Telefon: 06554 93200
Telefax: 06554 – 93203 Mobiltelefon: 01590 6207661
Referenzen - Broschüren: Mietnebenkosten - Heizkosten

Internetportale: www.Heizkostenverordnung.de
www.Wärmelieferung.de
www.Baurevision.eu
www.Mietnebenkosten.com
www.Schiedsurteil.de