Heizkostenverordnug

HeizkostenverordnungSchlussbemerkung

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Adolf Krohn Sachverständigenbüro Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 personenzertifizierter Sachverständiger für Mietnebenkosten und Betriebskosten der gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien, sowie Bau- und Bauablaufprüfungen (Zertifizierungsstelle SVG office GmbH Euro-Zert) Zert.-ZN-2012-02-17-0235 gültig bis 10/2026

Die Heizkostenverordnung

kommentiert vom Sachverständigen Adolf Krohn

Justicia

Adolf Krohn
Baurevisor & Sachverständiger seit 1984
Mitglied im D-M-T Deutschen Mietgerichtstag e.V. seit 2002
54649 Waxweiler, Auf Staudigt 2 Telefon: 06554 93200
Telefax: 06554 – 93203 Mobiltelefon: 01590 6207661
Referenzen - Broschüren: Mietnebenkosten - Heizkosten

Vorbemerkungen zur Heizkostenverordnung

Ohne Zweifel kann man die Heizkostenverordnung auch als eine Erfolgsstory bezüglich Energieeinsparung bezeichnen. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber diese Verordnung als zwingend anzuwendendes Gesetz bestimmt, welches auch vertragsrechtlich nicht ausgeschlossen werden kann. Für Gebäudeeigentümer, Hausverwalter, Mieter und Wohnungseigentümer bildet sie die rechtliche Grundlage und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen Wärmekostenabrechnung. Die Heizkostenverordnung regelt umfassend alles, was die Heizkostenabrechnung betrifft. Dennoch ist es unverzichtbar, in Zweifelfällen Kommentare und die im Einzelfall ergangene Rechtssprechung zu berücksichtigen.

Anmerkungen des Sachverständigen

Die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten waren über Jahre das Standardwerk zur Verordnung. Seit 1999 ist die Broschüre leider nicht mehr lieferbar. In der Folge finden Sie den Gesetzestext mit den Kommentaren des Sachverständigen im grauen Kasten hervorgehoben.


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