Heizkostenverordnug

HeizkostenverordnungSchlussbemerkung

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§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen

Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

Anmerkungen des Sachverständigen

Im § 2 der Heizkostenverordnung wird festgelegt, dass Verträge und Vereinbarungen nichtig sind, wenn sie der Heizkostenverordnung widersprechen. So kann ein Vermieter nicht auf die verbrauchsabhängige Abrechnung verzichten, nur weil er das vielleicht mietvertraglich vereinbart hat. Lediglich Zweifamilienhäuser sind wie schon ausgeführt nicht an die Heizkostenverordnung gebunden. Aber auch nur dann, wenn von den beiden Wohnungen eine vom Gebäudeeigentümer selbst genutzt wird. Aber auch in solchen Häusern kann der Mieter der einen Wohnung die Anwendung der Heizkostenverordnung verlangen. In Zweifamilienhäusern mit zwei vermieteten Wohnungen ist immer nach Verbrauch abzurechnen. Zur Verminderung des Streitpotentials steht es natürlich auch dem Eigentümer eines Einfamiliehauses mit Einliegerwohnung frei, nach Verbrauch abzurechnen. Regelmäßig wird dies in kleineren Häusern auch so gemacht. Problematisch sind aus meiner Erfahrung eher große bis sehr große Objekte. So habe ich schon mehrfach in bedeutenden Einkaufscentern oder in einem sehr großen Logistikzentrum festgestellt, dass die Beachtung der Heizkostenverordnung den Mietern abrechnungstechnisch nur vorgetäuscht wurde, diese aber tatsächlich anhand der technischen Einrichtung überhaupt nicht beachtet werden konnte.